Mitteilung zur Fälligkeit der Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.Februar 2018 einstimmig beschlossen, dass der Mitgliederbeitrag  zukünftig – beginnend mit dem Jahr 2019 – zum 01. Februar eines jeden Jahres eingezogen wird.

Hierdurch ist gewährleistet, dass zu einem früheren Zeitpunkt festgesteht, in welcher Höhe finanzielle Mittel zur satzungsgemäßen Verwendung zur Verfügung stehen.

(mq)

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