Die Nutzung von unbemannten Flugsystemen (von Arthur Steckler)

Eine umfassende rechtliche Betrachtung privater,
kommerzieller und polizeilicher Nutzung in Bezug auf
luftverkehrsrechtliche und strafrechtliche Vorschriften.

Die Bachelorarbeit mit dem Titel „Die Nutzung von unbemannten Flugsystemen.
Eine umfassende rechtliche Betrachtung privater, kommerzieller und polizeilicher
Nutzung in Bezug auf luftverkehrsrechtliche und strafrechtliche Vorschriften.“ zeigt
auf, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von unbemannten
Flugsystemen, umgangssprachlich „Drohnen“ genannt, vorliegen. Sie vermittelt
dabei sowohl den Drohnenbesitzern, als auch polizeilichen Kräften Rechtssicherheit
in Bezug auf Drohnen.
Zunächst werden verschiedene Bezeichnungen für die Drohne mit dem jeweiligen
Hintergrund erläutert und entsprechende Abgrenzungen zwischen Flugmodell und
unbemanntem Luftfahrtsystem vorgenommen. Ferner werden die unterschiedlichen
Techniken und Bauarten von Drohnen (Schlag-, Starr- und Drehflügler) und die
Ausrüstungsmöglichkeiten und deren Funktionen dargestellt. Hierzu gehören zum
Beispiel die Einsatzmöglichkeiten von ausgerüsteten Global Positioning Systemen
(GPS), Kameras, Infrarotkameras, spezieller Lasertechnik oder Gas-Sensorik.
Die Arbeit beschäftigt sich dann mit den Vorteilen von Drohnen im Vergleich zu
bemannten Luftfahrzeugen. So werden der kleinere Anschaffungspreis, die
geringeren Betriebskosten und das geringere Gefahrenpotential von Drohnen
angemerkt. Weiterhin werden unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten durch
verschiedene Personen skizziert.
Im Hauptteil wird das Luftrecht auf unbemannte Luftfahrzeuge und Flugmodelle
angewendet. Anfangs wird detailliert die Abgrenzung von Flugmodell zum
unbemannten Luftfahrtsystem diskutiert. Des Weiteren wird kurz auf die Steuerung
mittels Videobrille eingegangen, was im Ergebnis dazu führt, dass die Drohne als
ein sonstiges für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät kategorisiert wird.
Außerdem wird die Ausnahmeermächtigung für die Polizei herausgestellt.
Schließlich folgt eine Erläuterung der mit der Benutzung von bestimmten
Flugmodellen und allen unbemannten Luftfahrtsystemen einhergehenden
Aufstiegserlaubnispflicht, die Bedingungen dazu sowie die Ahndungsnormen beim
Fehlen einer solchen Aufstiegserlaubnis. Weiterhin wird jeweils für Flugmodelle und
für unbemannte Luftfahrtsysteme die grundsätzliche verbotene Nutzung, die Lizenzund
Zulassungspflichten sowie die Versicherungspflichten unter Nennung der
Ahndungsnormen bei entsprechenden Verstößen konkretisiert. Nach den darauf
folgenden sonstigen luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen wird sich möglichen aus
der Nutzung einer Drohne entstehenden strafrechtlichen Konsequenzen gewidmet.
Der strafrechtliche Rahmen wird durch das Bundesdatenschutzgesetz,
Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz und Strafgesetzbuch gegeben. Die
Bachelorarbeit befasst sich dazu mit allen in Zusammenhang mit Drohnen in Frage
kommenden Straftaten, wie unter anderem der Verbreitung von Bildaufnahmen von
Personen ohne Zustimmung, der Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereiches, der Nachstellung und dem Hausfriedensbruch.
Im Anschluss daran werden die polizeilichen Befugnisse zur Nutzung von Drohnen
im Gefahrenabwehr-, Strafprozess- und Versammlungsrecht erörtert. Hiernach wird
auf das Recht des Einzelnen eingegangen, wie man sich gegen Drohnen wehren
kann. Darauf folgt die Nennung verschiedenster technischer Möglichkeiten, um
Straftaten mittels Drohnen zu erkennen und zu verhindern. Nach der
abschließenden kurzen Nennung von Eingriffsnormen für die Polizei zur
Sicherstellung der Drohne und Identitätsfeststellung der steuernden Person wird im
Fazit unter anderem mit einem kurzen Beispiel aus dem Jahr 2013 die Aktualität
und alltägliche Praxisrelevanz nochmals dargestellt.

 

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