1. Anreise und Unterkunft

Am 1. Oktober 2022 durfte ich, Isabell Schoolmann ( BA 17/19 OL) voller Vorfreude die Reise im Rahmen meiner Erasmus+-Auslandsmobilität nach Luzern in die Zentralschweiz antreten.
Das Praktikum fand uniformiert und bewaffnet statt. Um einen reibungslosen Transport der Führungs- und Einsatzmittel zu gewährleisten, sind im Vorfeld erforderliche Abklärungen getätigt worden. Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr mit dem privaten Pkw mussten die Waffe und Munition sodann bei der Zollstelle angemeldet werden.
Bzgl. der Unterkunft habe ich mich zunächst vorab auf einschlägigen Internetportalen nach einem WG-Zimmer recherchiert und mich bei meinem Ansprechpartner der Luzerner Polizei, dem Chef der Aus- und Fortbildung, erkundigt. Die Luzerner Polizei empfahl mir schließlich ein Hotel am Sempachersee, ca. 11 km, von meiner Dienststelle, dem Polizeiposten Sursee, entfernt. Dort konnte ich dann für den gesamten Zeitraum kostengünstig unterkommen.

2. Praktikum in der Polizeiregion Sursee

Die Luzerner Polizei (für den Kanton Luzern) gliedert sich organisatorisch in sieben Abteilungen, u. a. der Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie Kriminalpolizei. Die Stadt Luzern hat ca. 80.000 Einwohner und liegt am Vierwaldstättersee. Die Sicherheitspolizei (vergleichbar mit dem Einsatz- und Streifendienst) ist in die Bereiche Sicherheitspolizei Nord und Süd sowie die Verkehrspolizei untergliedert und zuständig für alle Erstinterventionen bei kriminal-, verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Ereignissen. Die Dienstelle der Polizeiregion Sursee ist der Sicherheitspolizei Nord zugehörig. Dort versehen ca. 35 Polizisten und Polizistinnen ihren Dienst. Dort war ich fest in den Schichtplan eingegliedert und fuhr mit einer Patrouille als dritte Person mit. Sursee folgte dem bedarfsorientierten Schichtmodell.

Schnell bemerkte ich, dass nicht nur die Lebenshaltungskosten und Preise für Nahrungsmittel ca. doppelt so hoch wie in Deutschland sind, sondern auch die Bußgelder für Straßenverkehrsverstöße. Dies wird damit begründet, dass die Anschaffung und der Unterhalt eines Pkw kostenintensiv sind. Ebenfalls wird eine Null-Toleranz-Strategie bei Straßenverkehrsverstößen verfolgt, d. h., dass jeder Verstoß konsequent geahndet wird.

Die schweizerische Akkuratesse lässt sich an diesem Beispiel der Verordnung technischer Straßenverkehrsfahrzeuge veranschaulichen: Das Aufhängen eines „Duftbaumes“ oder ähnlicher Gegenstände am Rückspiegel des Fahrzeuges ist verboten (Art. 71a Abs. 4 der VTS), da die Frontscheibe eine „nicht verzerrte Durchsicht erlauben muss“.

Letztlich erwies sich signifikanter Vorteil meines Erachtens die Ausstattung jedes Polizeifahrzeuges mit einem Tablet, das sowohl u. a. zur Statussetzung und Erhalten eines Auftrages als auch zur Navigation und präzisen Ansicht eines Flächenplans bspw. für den Standort im Rahmen einer Tatortbereichsfahndung genutzt wird. Selbiges gilt für das Aushändigen von Ordnungsbußen mittels QR-Code oder Halter- und Personenabfragen mittels Einscannen über das Dienst-Smartphone. Diese Arbeitsweise gestaltete sich als äußerst effektiv und weniger fehleranfällig.

Neben dem Patrouillendienst durfte ich einen Einsatz des Ordnungsdienstes bei dem Fußballspiel des FC Luzern gegen den FC Basel begleiten. Der Ordnungsdienst stellt das Pendant zu der Bereitschaftspolizei in Niedersachsen dar – mit dem Unterschied, dass dieser nicht als separate Einheit aufgestellt ist, sondern alle Polizisten und Polizistinnen bis zum Alter von 45 Jahren aus dem Patrouillendienst für Einsätze im Ordnungsdienst herangezogen werden können, ähnlich der Einsatzhundertschaften.

Bei dem Spiel konnte ich gemeinsam mit den Führungskräften der Luzerner Polizei, namentlich dem Kompaniekommandanten und Chef der Kriminalpolizei, die Lage- und Übersichtsführung aus dem Kontrollraum des Stadions verfolgen. Da jeder Polizist und jede Polizistin mit einem neuen dienstlichen Smartphone ausgestattet ist, welches ein Tracking ermöglicht, konnte dem digitalen Übersichtsplan jeder Standort von allen eingesetzten Kräften entnommen werden. Auf diese Art und Weise wurde eine taktische Ressourcenplanung  und -steuerung ermöglicht.

Weiterhin durfte ich zwei Tage bei dem Kriminaltechnischen Dienst, Schwerlastverkehrselement, der Außenfahndung sowie Einsatzleitstelle hospitieren. Diese Bereiche ähneln grds. dem niedersächsischen System betreffend der Abläufe, Kernaufgaben und Funktionen. Weitere Parallelen konnte ich hinsichtlich der Rechtsauffassung und Administration konstatieren. Das schweizerische StGB divergiert hinsichtlich der Tatbestände und Rechtsfolgen kaum von dem deutschen StGB und das Gesetz über die Luzerner Polizei gestattet der Polizei ähnliche Befugnisse und Maßnahmen wie das NPOG. Die Polizeigesetze liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kantons der föderalistischen Zentralschweiz.

3. Fazit

Zusammenfassend würde ich jedem Studierenden ein Erasmus+-Praktikum bei der Luzerner Polizei vorbehaltlos empfehlen. Ich bin sehr herzlich im Kollegium aufgenommen worden, habe eine gesamte Ausstattung inkl. eines Laptops, Funkgeräts, Amok-Sets (Helm und Schutzweste) für die Zeit des Praktikums erhalten und wurde mithin vollends in die internen Abläufe integriert. Auch in das Schweizer Deutsch wuchs ich nach anfänglichen Verständnisschwierigkeiten gut hinein. Vor allem war es spannend zu sehen, welche Parallelen und Unterschiede zwischen der niedersächsischen und Luzerner Polizei bestehen und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen. Die zwei Monate erwiesen sich als sehr lehrreich, aus denen ich einen großen Mehrwert für meine berufliche Zukunft bei der Polizei Niedersachsen ziehen kann.

Abschließend möchte ich mich aufrichtig für den Förderbeitrag, der mir für die Erasmus+-Mobilität zuerkannt wurde, bedanken. Es hat mich sehr gefreut, zu den auserwählten Studierenden zählen zu dürfen. Dies weiß ich sehr zu schätzen!

(Schoolmann)

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