Über die Verleihung des Bachelorawards haben wir bereits berichtet. Nachfolgend möchten wir nun die Inhalte der prämierten Arbeiten darstellen:

Sonderpreis der Personalvertretungen für die beste Bachelorarbeit mit dienstlich-sozialen Bezügen:

Preisträgerin: PK´in Natalie Schweiger,  

Thema: Polizei und Suizidalität – Präventionsmöglichkeiten“

Betreuer der Bachelorarbeit: Herr PHK Gerd Dumstorff, Studiengebiet 2 (Einsatz – und Verkehrslehre, Organisationswissenschaften)

Inhalt:
Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrer Bachelorarbeit mit den positiven und negativen Folgen von Einsatzbewältigungen und belastenden Ereignissen. Die breit gefächerte, ideen- und konzeptreiche Arbeit gibt einen guten Überblick über etwaige negativ konnotierte Folgen belastender Einsätze wie PTBS, Burnout, Depression und Suizid sowie auch den positiv konnotierten Merkmalen wie: Resilienz, Arbeitsengagement, posttraumatisches Wachstum und Selbstwirksamkeitserleben.

Der Autorin gelingt es sehr gut, Schwieriges verständlich zu formulieren und englische Fachliteratur so aufzubereiten, dass sie einem breiten Kreis an Lesenden zugänglich und verständlich wird. Über die wissenschaftliche Bearbeitung hinaus besticht die Arbeit durch eine hohe Praxisnähe, eine Vielfalt an praktisch interessanten Quellen sowie durch die Beschäftigung mit positiven Folgen von Anforderungen im Polizeiberuf. Dieses weckt das Interesse der Leser*innen und lässt die Arbeit zu einem Werk werden, das vermutlich vielen Praktiker*innen aus dem Herzen spricht. Der Verfasserin gelingt ein Plädoyer für den Polizeiberuf mit seinen Sonnen- und Schattenseiten.
Die Arbeit gibt viele Anregungen zum Perspektivwechsel und zum Umdenken wie Belastungen verarbeitet werden können. Insgesamt hat ihre Bachelorarbeit einen sehr positiven und motivierenden Charakter und bildet ein klares JA zum Beruf.

 

Polizei.Akademie.Award 2022:

Platz 1: PK Aaron Baldauf

Thema: „Betrachtung von Car-Forensik in der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei Kfz-Entwendungen: Darstellung und Entwicklungen“

Betreuer der Bachelorarbeit: Herr KOR Michael Herbst, Studiengebiet 1 (Kriminalwissenschaften)  

Inhalt:
Der Autor beschäftigt sich in seiner Bachelorarbeit mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei Kfz-Entwendungen im weiten Sinn. Bisher steht bei der Betrachtung des Themas „Car-Forensik“ fast ausschließlich die polizeiliche Arbeit im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen im Mittelpunkt.

In einer qualitativen Erweiterung befasst sich die Bachelorarbeit mit der Gewinnung, Auswertung und Nutzung von Fahrzeugimmanenten, aber auch externen Daten, die sich z. B auf Servern der Kfz-Hersteller befinden, im Kontext von banden-, gewerbsmäßiger und organisierter Kriminalität.

Nach der Erläuterung von Begrifflichkeiten stellt der Verfasser dar,

  • wie Daten in einem modernen Kfz entstehen,
  • wie sie extrahiert und
  • somit für ein Ermittlungsverfahren gewonnen werden können.

Am Beispiel besonders prägnanter Vorgehensweisen von Banden verdeutlich der Autor, zu welchen Ermittlungsansätzen die vorhandenen Daten führen können. Der Verfasser versteht dabei ausgezeichnet,

  • den Beweiswert digitaler Spuren auch kritisch zu betrachten,
  • ihre Bedeutung entsprechend zu hinterfragen und
  • den Wert konventioneller Ermittlungsmethoden vergleichend heranzuziehen.

Schlussfolgernd entwickelt der Verfasser eine Handlungsempfehlung für den Einsatz- und Streifendienst. Hierdurch manifestiert sich der Praxisbezug in hervorragender Weise.


Platz 2: PK´in Leonie Oltmanns

Thema: „Polizeiliche Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Kinderpornografie vor dem Hintergrund der Novellierung des § 184 b StGB“

Betreuerin der Bachelorarbeit: Frau Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen Dr. Daniela Frimmel, Studiengebiet 3 (Rechtswissenschaften)

Inhalt:
Die Bachelorarbeit „Polizeiliche Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Kinderpornografie vor dem Hintergrund der Novellierung des § 184 b StGB“ befasst sich mit einem elementaren und vielversprechenden Schritt zur Stärkung der Ermittlungsmöglichkeiten bei der Verfolgung von Kinderpornografie im Darknet.

Mit Etablierung des Internets und der damit einhergehenden Globalisierung hat sich Cyberkriminellen die Möglichkeit geboten, Straftaten in internationalen Netzwerken virtuell – seit der Existenz des Darknets sogar scheinbar anonym – zu begehen. Dabei ist die pädokriminelle Szene, welche die letzten Jahre eine regelrechte Verlagerung ins Darknet erfahren hat, spürbar in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung gerückt.

Vor diesem Hintergrund war und ist es unabdingbar, gültiges Straf- und Prozessrecht zur konsequenten Strafverfolgung im Darknet anzupassen, um Täter*innen aus der Anonymität zu holen und laufenden Missbrauch an Kindern zu beenden. Eine bis vor kurzem noch schwerwiegende Hürde für tiefergehende Ermittlungen im Darknet stellt die im Fachjargon als „Keuschheitsprobe“ betitelte Integritätsprüfung dar, bei der Ermittlerinnen und ermittler selbst einschlägiges, strafbares Material anbieten müssten, um Vertrauen zu gewinnen und damit Zugang zu den Foren erlangen zu können. Die Abgabe von Keuschheitsproben war bislang jedoch auch für Polizeibediensteten strafrechtlich normiert, sodass ihnen aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden waren und Ermittlungsansätze wegen mangelnder vergleichbarer Alternativen rar blieben. Die sonst prädestinierten Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung von Cyberkriminalität versagten an den technischen Anonymisierungsmöglichkeiten des Darknets, wie auch am Wesen der typischerweise betriebenen Tauschwirtschaft. Bisherige Ermittlungserfolge basierten im Wesentlichen nur auf im Clearnet recherchierten Hinweisen über Identitäten von Täterinnen und Tätern, die sie dort zumeist leichtsinnig hinterließen.

Im März 2020 schuf der Gesetzgeber einen elementaren und vielversprechenden Schritt zur Stärkung der Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei, indem auch computergenerierte Kinderpornografie zu Strafverfolgungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen als „Spielmaterial“ eingesetzt werden darf. Die mit § 184b Abs. 6 StGB und § 110d StPO geschaffenen Vorschriften sind, wie die Bachelorarbeit darstellt, in ihrer Gesamtwürdigung, ungeachtet kleinerer Auslegungsschwierigkeiten, im Hinblick auf ihre Umsetzung wie gefordert praxistauglich. Die Bachelorarbeit reflektiert auf den Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, bei dem computergenerierte Kinderpornografie erstmalig und erfolgreich eingesetzt wurde. Mithin erweiterte sich im Frühjahr 2020 zweifelsfrei das Handlungsrepertoire deutscher Strafverfolgungsbehörden um eine bedeutsame Ermittlungsbefugnis, welche als Ultima Ratio bislang versperrte Ermittlungswege eröffnet.

Der Verfasserin der Bachelorarbeit stellt in ihrem Werk anschaulich den Anwendungsbereich und die Praktikabilität der neuen Regelung zur Bekämpfung der Kinderpronografie im Darknet dar. Ihr Werk kann als Grundlage dafür dienen, interessierten Anwenderinnen und Anwendern in sprachlich ansprechender Form kurzweilig und umfänglich über aktuellen Sachstand zu informieren.

 

Platz 3: PK´in Maren Rolf

Thema: „Risiken der sozialen Medien für Kinder und Jugendliche im Kontext des Cybergroomings – eine psychologische-kriminologische Betrachtung“

Betreuer der Bachelorarbeit:  Herr Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen, Dr. Stephanos Anastasiadis.

Inhalt:
Die Bachelorarbeit widmet sich einem Phänomen, welches stetig steigende Fallzahlen aufweist. Opfer dieser sexuellen Missbrauchsanbahnung im digitalen Raum sind diejenigen Mitglieder unserer Gesellschaft, die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweisen: Minderjährige.

Anhand eines anonymisierten echten Falles gelingt es der Verfasserin theoretisch fundierte Inhalte mit der praktischen Anwendung zu verknüpfen. Durch ein Experteninterview mit einer Polizeivollzugsbeamtin, die in der Ständigen Ermittlungsgruppe Kinderpornografie mitwirkt, liefert sie praxisnahe Information zum Umgang mit derartigen Fällen. Die sehr leserfreundliche Gestaltung der Arbeit weckt das Interesse der Rezipienten. Insofern kann die Arbeit als Fundament dienen, die einschlägigen Zielgruppen kurzweilig über aktuelle Erkenntnisse zu informieren. Die Autorin zeigt schlussendlich vorbeugende Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung auf, die geboten sind, um kontinuierlich steigenden Fallzahlen effektiv entgegenzuwirken.

(mq)

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